Der Zugang ausländischer Fachkräfte zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt wird weiter erleichtert: Der Landtag hat zwei Gesetze beschlossen, die Verwaltungsverfahren vereinfachen sowie Kriterien bei Zugangsbeschränkungen vorgeben.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat zwei Gesetze beschlossen, mit denen die Landesregierung den Zugang ausländischer Fachkräfte zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt weiter erleichtern wird. So sollen künftig beispielsweise auch Erzieherinnen und Erzieher aus Drittstaaten schneller ihre Qualifikation anerkannt bekommen können, wenn sie das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nutzen. Bisher war dieses Verfahren nur bei bundesrechtlich geregelten Berufen möglich, etwa im Handwerk und in der Pflege, nicht aber bei landesrechtlich geregelten Berufen gerade im Bildungs- und Erziehungsbereich.
Anerkennung beschleunigen
„Die Berufsanerkennung in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Mithilfe unseres fortschrittlichen Rechtsrahmens haben wir eine leistungsfähige flächendeckende Beratungsstruktur geschaffen. Für über 30.000 Menschen mit ausländischen Qualifikationen hat sich dadurch seit 2014 der Weg in den baden-württembergischen Arbeitsmarkt als anerkannte Fachkraft eröffnet“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Auf diese Zahlen können wir stolz sein – damit schreiben wir die Erfolgsgeschichte für die Berufsanerkennung in Baden-Württemberg weiter fort. Das ist aus meiner Sicht erfolgreiche Integrationspolitik!“
Damit dies gelingt, werden die Verwaltungsverfahren in einzelnen Punkten vereinfacht. Insbesondere können so bestimmte Nachweise entfallen, wenn vorher bereits eine Anerkennungsberatungsstelle beteiligt war.
Weiterführende Informationen unter Erleichterter Berufszugang für ausländische Fachkräfte: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)