Region Ostwürttemberg, 30.09.2021. Am Dienstag, den 28.09.2021 fand eine weitere Online-Veranstaltung statt der Veranstaltungsreihe „Internationale Fachkräfte beschäftigen. Aber wie?“. Der dritte Workshop behandelte das Thema Fachkräfteeinwanderungsgesetz und beschleunigtes Fachkräfteverfahren.
Am 01.03.2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das durch die Pandemie überschattet wurde. Das Problem der Fachkräfteakquise hatte sich gerade in dieser Zeit allerdings in vielen Branchen verschärft. Die offenen Stellen blieben unbesetzt und die Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen hatte ihren kritischen Punkt erreicht. Einer der Lösungsansätze der Fachkräftesicherung, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, wurde in den Pandemiezeiten außer Acht gelassen, was durch diese Veranstaltung teilweise behoben werden konnte.
Während der Veranstaltung wurden zwei Fachkräfteverfahren unter die Lupe genommen. Wenn bei dem normalen Verfahren die internationale Fachkraft den Antrag im Ausland stellen muss, was sehr zeitintensiv werden kann, haben die Personalverantwortlichen die Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen, in dem sie das Verfahren in Deutschland einleiten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man Akademiker oder beruflich Qualifizierte einstellen möchte. Eine Voraussetzung, die unbedingt erfüllt werden muss, ist die Anerkennung des Abschlusses. Bevor das Anerkennungsgesetz in Kraft trat, hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen bewerten zu lassen. Das Gesetz hat dies geändert. Es schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen.
Zu jeder Regel gehört allerdings eine Ausnahme, so ist es auch hier. Internationale Fachkräfte, die aus dem Bereich IT kommen oder LKW-Fahrer*innen sind, müssen ihren Abschluss nicht anerkennen lassen. Für sie gelten an ihre beruflichen Tätigkeiten angepasste Bedingungen.
Gerne können die Unternehmensvertreter*innen zur Beratung das Welcome Center Ostwürttemberg zu dem Thema kontaktieren.
Das Welcome Center Ostwürttemberg unterstützt Unternehmen, die internationale Fachkräfte einstellen wollen oder diese bereits beschäftigen, sowie internationale Fachkräfte auch bei allen Fragen rund um Leben und Arbeiten in Ostwürttemberg.
Die neue, zentrale und in der Region vernetzte Anlaufstelle, bildet eine wichtige Grundlage zur Übermittlung der Botschaft des Willkommenseins. Das Welcome Center Ostwürttemberg stellt hierbei ein allgemeines Informations- und Beratungsangebot für Fragen rund um das tägliche Leben, die ersten Schritte und für die Orientierung in der Region Ostwürttemberg zur Verfügung.
Das Welcome Center Ostwürttemberg wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, und Tourismus Baden-Württemberg sowie dem Ostalbkreis und den Städten Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd unterstützt.
Weitere Termine der digitalen Veranstaltungsreihe im Jahr 2021:
- 19.11.2021: Online-Speed-Dating mit internationalen Fachkräften
- 30.11.2021: Workshop: Umgang mit Rassismus in der Arbeitswelt
- 16.12.2021: UnternehmerTREFF digital "Wir feiern Geburtstag"
Alle Aktivitäten und Informationen zum digitalen Beratungs- und Veranstaltungsangebot finden Sie unter www.welcome-center-ostwuerttemberg.de.
Bild: Hostrup-Fotografie; Thomas Zehnder - thomas.zehnder@t-online.de